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Dies ist ein Essay aus einer Kooperation mit der Cusanus Hochschule, veröffentlicht am 5. Oktober 2018.
Jedes Individuum einer politischen Gemeinschaft erhält als individuellen Rechtsanspruch, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Zwang zu Gegenleistungen, ein Einkommen, das die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Das ist die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) (Netzwerk Grundeinkommen 2018). Was würdest du tun, wenn für dein Einkommen gesorgt wäre? Die Verfechter*innen des bGE haben diese für sie größte Frage der Welt vor etwa zwei Jahren zur Volksabstimmung in der Schweiz auf ein 8000 Quadratmeter großes und sieben Tonnen schweres Plakat gedruckt. Die Schweizer lehnten das Volksbegehren trotzdem klar ab. Die Debatte bleibt und erfreut sich auch in Deutschland regelmäßiger medialer Präsens.
Tatsächlich scheint die Idee des bGEs in Deutschland immer beliebter zu werden: Eine der letzten repräsentativen Umfragen von YouGov wurde mit „Mehrheit für Grundeinkommen“ betitelt: 27% gaben an die Idee gut zu finden, 26% hielt die Idee für prinzipiell gut, aber nicht finanzierbar und 40% für nicht gut (Yougov 2016): Es ließe sich mit dieser Umfragen zwar auch sagen, 74% halten bGE für nicht gut, unrealistisch oder haben keine Meinung. Der springenden Punkt aber ist ein anderer: Es wurde gefragt, was die Menschen davon halten, sämtliche Sozialleistungen abzuschaffen und durch ein bGE zu ersetzen. Das entspricht aber nur einer Variante eines Grundeinkommens. Im Text unter den Ergebnissen wurde dann bGE als Idee ohne Ideologie bezeichnet, weil Befürworter*innen aus unterschiedlichen politischen Lagern sie vertreten. Dieser Gedankengang ist symptomatisch für die aktuelle Debatte. Er verdeckt: Es gibt das eine Grundeinkommen gar nicht! Es existieren eine Vielzahl an Ausgestaltungs- und Finanzierungsvorschlägen, von neoliberaler bis linksalternativer Seite, die je unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Eine undifferenzierte Debatte, die nicht deutlich macht, über welches Grundeinkommen gerade geredet wird, lässt Fragen nach sozialer Gerechtigkeit verschwinden und schadet letztlich auch den Anliegen der bGE-Bewegung. Diese hat Jahre lang soziale Missstände angeprangert: Es ist kein Zufall, dass sich das Netzwerk Grundeinkommen am 9. Juli 2004 gründete – an dem Tag, als im Bundestag Hartz IV beschlossen wurde. Das Politikprogramm der Agenda 2010 vom neoliberalen Thinktank der Bertelsmann-Stiftung maßgeblich beeinflusst und unter rot-grün durchgesetzt, stellte einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialpolitik dar (Schuler 2015). Unter dem Mantra des Förderns und Forderns wurde – bei gleichzeitiger Senkung des Spitzensteuersatzes – die Sicherung des Lebensstandards zugunsten einer Existenzsicherung auf niedrigem Niveau zusammengestrichen: Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe wurden zum Arbeitslosengeld II – „Hartz IV“ – zusammengelegt, die Kriterien für die Pflicht, „zumutbare Arbeit“ anzunehmen, wurden verschärft und eine von vielen Menschen als unwürdig bezeichnete Sanktionspraxis geschaffen. Der Großteil der bGE-Bewegung zu dieser Zeit stellte die Würde des Menschen und das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung ins Zentrum ihrer Argumentation.
Mit Mein-Grundeinkommen, einem berliner Verein, der Spenden sammelt, um Grundeinkommen zu verlosen, sind momentan eher Geschichten individueller Verwirklichung sichtbar im Fokus und die Frage, was würdest du tun...? Die Frage ist nicht unwichtig, weil sie aus inneren Denkgefängnissen auszubrechen sucht, den Fokus der Arbeit als Gelderwerb, hin zu existenziellen inneren Anliegen ermöglichen mag. So wurden auch bei der Berichterstattung über das sog. finnische Experiment bei dem 2000 Arbeitslose für zwei Jahre 560 Euro ohne Anrechnung bei einer Erwerbsarbeit bekamen, Geschichten des Gelingens erzählt: Da war dann von einer Erzieherin die Rede, die eingesteht, sich lange mit dem Arbeiten zurückgehalten zu haben. Oder einem Tischler, der seine Depression überwindet und eine neue Firma startet (Koch 2017). Nur: Dass eine stigmatisierende soziale Sicherung, die einen in Niedriglohnjobs zwingt und Verdienst anrechnet demoralisiert und keine Anrechnung des Einkommens motiviert, kann nicht wirklich irgendjemand wundern. Auch bekamen in Finnland nur Arbeitslose das Geld in geringer Höhe – es ging lediglich um eine effizientere, kostensparende, „aktivierende“ soziale Sicherung – ein neoliberales Grundeinkommen.
Über die konkrete Ausgestaltung eines bGEs nachzudenken mag langweiliger sein, als Visionen zu spinnen, was man alles mit dem Geld anstellen würde. Doch nur in der Differenzierung wird das Problematische in der aktuellen Debatte deutlich. Und es ist nicht wirklich kompliziert die grundlegenden Unterschiede der Grundeinkommen nachzuvollziehen:
Manche sind als Ersatz zum Sozialstaat (neoliberal), andere als dessen Zusatz (links) konzipiert und sie unterscheiden sich in ihrer Höhe. Ergänzende Grundeinkommen rechnen sonstiges Einkommen teilweise oder voll an, sind aber sonst bedingungslos, additive sind unabhängig vom Einkommen (Ebert 2012: 159f). Entscheidender ist jedoch, ob die Finanzierung sozial gerecht gestaltet ist und die Höhe des bGE tatsächlich existenzsichernd oder sogar emanzipatorisch wirkt: Ein hohes bGE, das an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt ist, wäre demnach emanzipatorischer als ein niedriges, bei dem sich die Bedingungslosigkeit auf die Auszahlung bezieht. Denn was nutzt es, wenn alle Menschen 500 oder sogar 1000 Euro monatlich bekommen, wenn einige davon leben können, andere aber nicht?
Konsequent Neoliberale bemessen die Höhe des bGE sogar so knapp, dass ein „Anreiz“ zu arbeiten bleibt, während gleichzeitig der Staat von der „unnötigen“ Bürokratie des Sozialstaats befreit wird. Das Individuum soll sich einem unregulierten Arbeitsmarkt anpassen. Bürokratische Kontrolle wird effektiv durch ökonomischen Druck ersetzt. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge warnt aus diesen Gründen immer wieder vor einem bGE: es würde ein Niedriglohnsektor entstehen, der Kündigungsschutz aufgeweicht und die Gewerkschaften entmachtet werden (Butterwegge 2007). Ein bGE in niedriger Höhe, das einen faktischen Arbeitszwang beinhaltet, würde im strengen Sinne der eingangs zitierten Definition zwar widersprechen. Nur heißen diese Programme auch wahlweise negative Einkommenssteuer, garantiertes Bürgergeld, solidarisches oder eben bedingungsloses Grundeinkommen. Wer kann da schon unterscheiden, wenn niemand den Unterschied erklärt?
Der dm-Gründer Götz Werner vertritt ein Mischmodell: Eine hohe Auszahlung des bGE bei Abschaffung des bestehenden Sozialstaats und Arbeitsmarktregulierungen. Die Idee: Die Herstellung vollständiger Marktfreiheit, bei gleichzeitiger Emanzipation. Die Menschen sollen sich selbst aktivieren und freiwillig in marktwirtschaftliche Erwerbsarbeit integrieren. Sie sollen Nein sagen, bei fehlender Leistung aber auch einfacher gefeuert werden können. Finanziert werden soll das Ganze durch eine hohe Konsumsteuer. Das Problem: Wenn Unternehmen diese Steuer wieder auf die Preise anrechnen, steigen sie, die reale Kaufkraft ist wieder gering und der faktische Arbeitszwang über die Hintertür wieder da. Und selbst wenn das durch eine schrittweise Einführung abgefedert werden sollte, ist diese Ausgestaltung sozial ungerecht, weil Arme oder etwa kinderreiche Familien proportional mehr für ihren alltäglichen Konsum ausgeben. Die Abschaffung des Sozialstaats kann im Übrigen keine Option sein: Es ist sinnvoll, dass Menschen staatliche Leistungen aufgrund von Bedarfen bekommen: Die Mietpreise in München oder Magdeburg unterscheiden sich gravierend. Menschen mit Behinderung oder in Notlagen brauchen besondere Zuwendungen. Der wohlklingenden Begriff der Bedingungslosigkeit suggeriert, dass alle Menschen die gleiche Quantität an Geld zum (über-)leben brauchen; ein bGE ohne Sozialstaat behandelt Menschen gleich, die ungleich sind.
Linke Vorschläge – sie werden emanzipatorische Grundeinkommen genannt – versuchen das zu berücksichtigen und wollen andere Sozialleistungen nur teilweise ersetzen. Es geht ihren Vertreter*innen um ein hohes bGE bei gleichzeitigem Erhalt des Sozialstaats. Nicht-Marktbestimmte, selbstbestimmte Arbeit soll auch ermöglicht werden. Einer der Finanzierungsvorschläge will, vereinfacht gesagt, Steuern auf Einkommen, Energie, Kapital- und Luxusgüter erheben und mit Geld aus dem Bundeshaushalt ergänzen (Die Linke 2016). Es soll hier jedoch nicht um Finanzierungsfragen gehen. Der Entscheidende ist etwas anderes: Diese bGEs trennen Welten, was ihre möglichen Auswirkungen betrifft. Es ist überhaupt kein Erfolg, wenn wie große Mehrheiten auch immer eine abstrakte Idee befürworten. BGE als politisches Programm bedarf der Konkretisierung. Statt über dieses Konkrete zu sprechen, wird eher vernebelt über bGE berichtet – etwa im Zuge der Digitalisierung.
Die Notwendigkeit eines bGE aufgrund technischer Entwicklungen, ist nicht neu erlebt aber durch die Berichterstattung über die Digitalisierung eine neue Konjunktur. So titelt etwa die FAZ, dass durch die Digitalisierung bald jeder zehnte Arbeitslos sei (FAZ 2018). Es sind dann Konzern-Chefs wie Joe Kaeser, die verkünden, dass Grundeinkommen unvermeidbar sei, da durch die Digitalisierung Menschen auf der Strecke bleiben würden. Diese elitäre Denklogik, sichert Konzernmacht ab, indem soziale Ungleichheit als natürlich dargestellt wird und sucht Arme mit bGE ruhig zu stellen. Die Gewinne der Digitalisierung sollen privatisiert werden, die sozialen Folgen der Staat mit einem bGE abfedern.
Digitalisierung ist das neue große Argument, das auch im aktuellen Film zum bGE Free Lunch Society zentral ist: Der Regisseur Christian Tod ist überzeugt, dass das bGE kommen wird. Im Interview äußerte er Sorgen vor einem bGE in niedriger Höhe, das den Sozialstaat abschafft und äußert die Wichtigkeit der Diskussion darüber (Mein-bGE 2018). Warum nur hat er diese Diskussion nicht in seinem Film geführt? 94 Minuten wären Zeit gewesen! Warum erscheint auch hier bGE als ein Konzept, was über politische Grenzen hinweg befürwortet wird? Weil es etwas hergibt, mit der Autorität bekannter Persönlichkeiten aus der Wirtschaft im Rücken argumentieren zu können? Weil man sich von jeglichem Ideologieverdacht, befreien kann? Weil es zu kompliziert erscheint von verschiedenen bGEs zu sprechen?
Wir sollten einen kühlen Kopf bewahren und nicht unreflektiert Angstszenarien der Digitalisierung folgen: Die ZEIT untersuchte die erwähnte Prognose zur Digitalisierung: Es war gar keine. Der IT-Branchenverband Bitkom hatte lediglich eine Umfrage unter 505 Unternehmen durchgeführt und sie nach ihrer Einschätzung zu den Auswirkungen der Digitalisierung befragt. Die Vertreter*innen jedes vierten Unternehmens hatten auf die Frage, ob sie durch die Digitalisierung das Unternehmen gefährdet sehen, „trifft eher zu“ angekreuzt. Aber auch 86% „eher eine Chance“ zu sehen als ein Risiko (Die ZEIT 2018). Eine andere Studie, diesmal des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung prognostiziert, dass bis 2025 rund 1,5 Mio. Jobs wegfallen, aber gleichzeitig auch 1,5 Mio. neue Jobs entstehen werden (Wolter et al 2016: 62).
Das bGE droht – ob beabsichtigt oder nicht – zu einem Instrument zu werden, das Digitalisierung als nicht gestaltbar oder soziale Fragen als mit einem Schlag gelöst erscheinen lässt. Statt dessen könnten die sozialen Fragen den Ausgangspunkt einer Debatte bilden und so einen Denkraum für plurale Lösungsvorschläge eröffnen: Es könnte z.B. an der Verteilung der Arbeit, einer Verkürzung der Arbeitszeiten, angesetzt werden, so dass alle mehr Zeit für Engagement, Familie haben (Haug 2011). Arbeit ist weder nur kapitalistischer Zwang, noch ausschließlich eine durch Digitalisierung zu ersetzende Last, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe, Weltgestaltung.
Weder ist die Digitalisierung grenzenlos und wird das Ende der Arbeit einläuten, noch ist ein bGE alternativlos. Es ist nur eine von vielen denkbaren Möglichkeiten. Wenn etwa auch der Gründer von Mein-Grundeinkommen Micha Bohmeyer in der ZEIT (2017) von bGE als Hebel zur Weltveränderung spricht, davon, dass sich alles – von Arbeit, Bildung, Konsum, über Gesundheit, Familie, Staat bis zu Erziehung und Liebe – automatisch verändern würde. Dann ist das als Vision sicher schön gemeint – nur viel zu vereinfacht. Wir leben in einer Zeit, in der vereinfachte Lösungen in besorgniserregendem Ausmaß um sich greifen. Bevor sich BGE-Verfechter*innen jetzt wütend des Populismus bezichtigt sehen: Es soll hier nur daran erinnert und ermutigt werden, differenzierte Debatten zu führen. Solche Debatten sind die Grundlage für die Meinungsbildung mündiger Bürger*innen in Demokratien. Sie benötigen Kontroversen, sachgerechte Argumente – und manchmal auch die selbstkritische Distanz von eigenen Überzeugungen, um anderen Perspektiven erst einmal zuzuhören. Scheinbar langweilige Differenzierungen können sich so letztlich als spannende Bildungserfahrung erweisen.
Wagen wir ein letztes Mal die Differenzierung und unterziehen wir bGE einer exemplarischen Prüfung in Bezug auf fremdbestimmte Arbeit, Stigmatisierung Arbeitsloser und ungleiche Geschlechterverhältnissen:
Damit ein bGE emanzipatorische Wirkungen entfalten könnte, müsste sich ein ausreichend hohes durchsetzen und finanzieren lassen. Die in der Diskussion wird oft behauptete Trennung von Arbeit und Einkommen ist nur bedingt richtig: Erstens bleibt Erwerbsarbeit bezahlte Arbeit, auch wenn ein ausreichend hohes bGE intrinsische Arbeitsmotive stärken mag. Es wird auch in Zukunft unbeliebte, aber notwendige, Verantwortung und Anstrengung fordernde Arbeit geben. Auch wer erfüllenden Tätigkeiten nachgeht, sollte einen angemessenen finanziellen Lohn fordern können. Zweitens muss das bGE gesamtgesellschaftlich finanziert werden – nur was man sät, kann man auch ernten. Das heißt, der individuelle Arbeitszwang mag aufgehoben sein, der gesamtgesellschaftliche nicht. Ein bGE wäre ein Vertrauensvorschuss an das Individuum. Damit zeigt sich aber, dass auch die individuelle Befreiung vom Arbeitszwang nur eine eingeschränkte ist: Die gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit der Arbeit fällt aufs Individuum zurück. Es muss insgesamt mindestens so viel gearbeitet werden, dass das bGE finanziert bleibt. Wenn die Stigmatisierung durch Harzt IV wegfiele, bliebe also zu hoffen, dass sie sich nicht lediglich verschiebt: Mit bGE könnten Menschen eine Verletzung der Leistungsgerechtigkeit vermuten und sozialen Druck auf diejenige ausüben, die in ihrer Vorstellung nicht genügend beitragen.
Inwiefern kann ein bGE ein Freiheitsversprechen einlösen? Der Soziologe Erik Olin Wright weist in seinem Werk Reale Utopien darauf hin, dass durch ein bGE, die – nach Karl Marx – doppelte Trennung der Arbeiter von den Produktions- und den Überlebensmitteln teilweise – zugunsten letzterer – aufgehoben wird (Wright 2017: 307f). Dies könne nicht-marktförmige oder selbstständige Arbeitsformen stärken. Eine bedingungslose Streikkasse zur Durchsetzung besserer Bedingungen für marktförmige Arbeit stieße aber an zwei Grenzen: Die gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit der Arbeit um das bGE zu finanzieren und eine mögliche Kapitalflucht oder Deinvestition. Ohne eine politische Beschränkung der Handlungsfreiheit des Kapitals könne mit einem bGE höchstens ein positiver Klassenkompromiss verhandelt werden.
Bleibt noch die Stärkung nicht-marktförmiger Arbeit: Für politisch, künstlerisch oder unternehmerisch aktive Menschen könnte mehr Zeit für Kunst, Innovationen oder weltverändernde Vereinsarbeit auftun. Und alle anderen? Würden die Menschen dem Ruf nach einem individualistischen unternehmerischen Selbst folgen oder selbstbestimmte Solidarität aufleben lassen? Würde sich unser Arbeitsverständnis verändern, so dass nicht-marktförmige Arbeit tatsächlich besser wertgeschätzt wird? Wir können es nicht mit Sicherheit wissen: Es ist zwar schlüssig, dass die finanzielle Absicherung die Möglichkeit den beschriebenen Tätigkeiten nachzugehen erleichtert. Nur: Eine automatische gesellschaftliche Aufwertung bestimmter Berufe oder gar von Sorge-Arbeit ist reine Spekulation. Während nämlich bei den additiven bGEs – die einzigen „echten“ bGE im Sinne der Definition – Menschen mit marktförmiger Arbeit eine Bezahlung oben drauf bekommen, gehen die anderen leer aus. Es bleibt dabei: Familiäre Pflege ist keine „richtige“ Arbeit. Mehr noch: Müssen dann soziale Tätigkeiten überhaupt bezahlt werden? Oder würden womöglich bestimmte Berufe mit Verweis aufs bGE als Freizeit und Ehrenamt abgewertet werden?
Einige Feminist*innen argumentieren, ein bGE stärke Frauen, weil es sie aus ökonomischen Abhängigkeitsverhältnissen von Männern befreit. Zur Erinnerung: Hartz-IV-Sätze werden nach Bedarfsgemeinschaft berechnet. Ein bGE biete eine materielle Basis für politisches Handeln: Frauen könnten Nein zu Hausarbeit oder schlecht bezahlter Erwerbsarbeit sagen (Appel 2013: 105f). Vielleicht. Es könnte ebenso sein, dass Frauen mit Verweis aufs bGE stärker unter Druck gesetzt werden, Haus- oder Pflegearbeit zu verrichten. Es ist nicht zwangsläufig so, dass sich psycho-soziale Voraussetzungen und gesellschaftliche Normen mit einem bGE verändern.
Wir sehen: Ein emanzipatorisch gestaltetes bGE könnte viele positiven Wirkungen erzielen, wäre aber nur ein Baustein und auf keinen Fall ein Universalrezept oder gar Automatismus: Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit erschöpfen sich nicht im alleinigen Recht Geld ausgeben zu dürfen.
Das Thema des bGE hat es in die breite Öffentlichkeit geschafft. In der Debatte wird aber nicht deutlich genug, dass die Ausgestaltung eines bGEs schwerwiegend unterschiedliche Zielsetzungen und möglichen Wirkungen beinhalten können. Eine neoliberale Variante könnte sogar Armut und soziale Ungleichheit vertiefen. Eine differenzierte Debatte würde sowohl plurale Lösungen fernab eines Grundeinkommens sowie soziale Fragen wieder sichtbarer werden lassen. Den Verfechter*innen eines Grundeinkommens, denen soziale Gerechtigkeit ein Anliegen ist, sei Mut für einen politischen Standpunkt gewünscht: Die allgemeine Idee eines bGE ist jetzt bekannt genug! Die klare Abgrenzung etwa vom „solidarischen Grundeinkommen“ oder von neoliberalen Varianten würde in der Debatte guttun. Und das Vertrauen, dass uns nicht nur Geschichten und Visionen, sondern auch das Ringen um soziale Fragen mittels Argumente weiterbringt.
Valentin Sagvosdkin ist aktiv in der (außer-)schulischen ökonomischen Bildungsarbeit. Er hat Soziale Arbeit (BA) in Berlin studiert und absolviert momentan den Master „Ökonomie – Gesellschaftsgestaltung“ an der Cusanus Hochschule.
Quellen:
Appel, Margit; Gubitzer, Luise; Wohlgenannt, Lieselotte (2013): Primär mehr – geschlechter- gerecht und ressourcenschonend. In: Blansche, Ronald; Rätz, Werner (Hrsg.): Teil der Lösung. Plädyoer für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Zürich: Rotpunkt. S. 105, 107
Butterwegge, Christoph (2007): Grundeinkommen und soziale Gerechtigkeit. In: Grundeinkommen? Aus Politik und Zeitgeschichte. 51-51/2007. Bundeszentrale für politische Bildung. Siehe auch: https://www.bpb.de/apuz/30034/grundeinkommen-und-soziale-gerechtigkeit?p=all (zuletzt gesichtet: 15.3.18). S. 27-30
Die Linke (2016): https://www.die-linke- grundeinkommen.de/fileadmin/lcmsbaggrundeinkommen/PDF/BAG_Brosch2016.pdf (Seite 34f) (zuletzt gesichtet 14.3.2018).
Die ZEIT 2017): http://www.zeit.de/arbeit/2017-11/grundeinkommen-erfahrungen-leistung-freiheit/komplettansicht (zuletzt gesichtet: 15.3.18).
Die ZEIT (2018): http://www.zeit.de/2018/07/arbeitsmarkt-arbeitslosigkeit-digitalisierung-elektroindustrie-wirtschaft (zuletzt gesichtet 13.3.18)
Ebert, Thomas (2012): Soziale Gerechtigkeit in der Krise. Schriftreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 1291. Bonn. S. 159f.
Haug, Frigga. (2011): Arbeit jenseits vom Wachstum – die Vier-in-Einem Perspektive, in Rätz, W. et al. (Hrsg.): Ausgewachsen! Ökologische Gerechtigkeit. Soziale Rechte. Gutes Leben, S.121 – 129, Hamburg: VSA.
FAZ (2018): http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/digitalisierung-wird-jeden-zehnten-die-arbeit-kosten-15428341.html (zuletzt gesichtet: 15.3.18).
Netzwerk Grundeinkommen (2018): https://www.grundeinkommen.de/die-idee (zuletzt gesichtet: 15.3.18).
Koch, Hannes (2017): https://www.taz.de/!5460675/ (zuletzt gesichtet: 15.3.18).
Mein-bGE (2018): https://www.mein-grundeinkommen.de/news/27GCrOJwqw48YSQsU42CgO (zuletzt gesichtet 1.3.18)
Schuler, Thomas (2015): Politikgestaltung von langer Hand: die Bertelsmann Stiftung und die Hartz Reformen. In: Speth, Rudolf; Zimmer, Annette (Hrsg.): Lobby Work. Interessenvertretung als Politikgestaltung. Wiesbaden: Springer. S. 33-342
Wolter; Marc Ingo et al (2016) http://doku.iab.de/forschungsbericht/2016/fb1316.pdf (Seite 62) (zuletzt gesichtet 13.3.18)
Wright, Erik Olin (2017): Reale Utopien. Wege aus dem Kapitalismus. Berlin: Suhrkamp. S. 307f
Yougov (2016): https://yougov.de/news/2016/02/11/mehrheit-halt-bedingungsloses-grundeinkommen-grund/ (zuletzt gesichtet: 15.3.18).